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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 10. Dezember 2025
Moritz Henkemeyer | Goethestr. 3 | 78467 Konstanz Kontakt Unterricht/Termine: Fon +4915129406477


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichern die äußeren Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Unterrichts. Bei der Ausbildung und im Unterricht orientiere ich mich am Strukturplan bzw. an den Rahmenlehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen VdM. Das Wichtigste für mich ist, dass alle Beteiligten mit dem Unterrichtsarrangement zufrieden sind. Deshalb ist mein oberster Grundsatz: Miteinander reden! Im Gespräch miteinander finden sich sicher passende Lösungen für alle Eventualitäten, die einen regelmäßigen Unterrichtsfluss beeinträchtigen könnten.

 

§1 Schuljahr und Ferien

a.) Das Schuljahr beginnt am 01. September und endet mit dem 31. August. b.) Die Ferien- und Feiertagsregelung entspricht den Konstanzer allgemeinbildenden Schulen.

 

§2 An-/Abmeldung (Kündigung)

a.) Die Anmeldung erfolgt mittels der Unterrichtsvereinbarung, oder per Buchung auf dieser Website. Sie ist bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und mit der ersten Unterrichtsstunde mir zu übergeben.

b.) Mit der Anmeldung werden die ausgehändigte AGB und die jeweils gültige ausgehändigte Gebührenordnung anerkannt.

c.) Für jedes Unterrichtsfach ist eine eigene Unterrichtsvereinbarung nötig.

d.) Ohne gültige Unterrichtsvereinbarung kann kein Unterricht erfolgen.

e.) Für alle Unterrichtsangebote im Kernbereich gelten die ersten vier Wochen als Probezeit. In der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag von beiden Seiten jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden.

f.) Die Kündigung vom regelmäßigen Unterricht außerhalb der Probezeit ist mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Schuljahres (31.8.) oder Schulhalbjahres (31.1.) möglich.

g.) Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Kündigung besteht nicht.

h.) Fernbleiben vom Unterricht hat nicht die Wirkung einer Kündigung und befreit deshalb nicht von der Verpflichtung der Entgeltzahlung.

i.) Alle Kündigungen müssen schriftlich oder per Email erfolgen. 

j.) Bleibt der Schüler / die Schülerin mit der Zahlung der Gebühren (siehe §5) mehr als einen Monat in Verzug, bin ich berechtigt, auch ohne Mahnung der offenen Beträge zu kündigen.

k.) Die Kommunikation zwischen Schülern und mir (Rechnungstellung, Versand von Dokumenten, Änderungen und Mitteilungen) erfolgt grundsätzlich per Email. Deshalb müssen Änderungen der Mailadresse des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten umgehend mitgeteilt werden.

 

§3 Unterricht

a.) Schüler/innen haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsort, eine bestimmte Unterrichtsform, oder einen bestimmten Unterrichtstag, auch wenn ich dahingehende Wünsche gerne zu berücksichtigen versuche.

b.) Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden bin ich nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

c.) Belegt ein/e Schüler/in regelmäßigen Unterricht und versäumt diesen durch ärztlich attestierte Krankheit für eine Dauer von mehr als vier Wochen, wird auf Antrag das Entgelt ab der fünften Krankheitswoche anteilig erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Für jede nicht besuchte Unterrichtseinheit wird dann 1/3 der Monatsrate erstattet. Der Antrag muss sofort nach Bekanntwerden der Krankheit gestellt werden.

d.) Kann bei regelmäßigem Unterricht der in §5 c.) zugesicherte Anspruch auf Unterricht z.B. durch Krankheit nicht erfüllt und der Unterricht bis zum Schuljahresende auch nicht nachgeholt werden, wird auf Antrag das Unterrichtsentgelt für zu wenig geleistete Unterrichtseinheiten zum Schuljahresende anteilsmäßig erstattet. Dies gilt nicht bei Unterrichtsabsagen von Seiten des Schülers. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht besteht nicht. Bei einer Erstattung wird die anteilige Gebühr für eine Stunde mit 1/3 einer Monatsrate angesetzt.

e.) Kann eine Unterrichtseinheit aufgrund einer Veranstaltung, an dem die Schüler beteiligt sind (z.B. Schülervorspiel), nicht stattfinden, so ist dies kein Unterrichtsausfall im Sinne von §3d dieser AGB.

f.) Bei Unterrichtsausfall infolge höherer Gewalt oder aufgrund von Anordnungen der Schulbehörde bzw. des Gesundheitsamtes wird der ausgefallene Unterricht nicht nachgeholt. Eine Gebührenerstattung ist ausgeschlossen.

g.) Unterrichtspakete (10er Karten) werden grundsätzlich weder ganz noch teilweise zurückgenommen oder erstattet. Die darin enthaltenen Unterrichtseinheiten müssen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist vom Erwerber oder einer beliebigen anderen Person (übertragbar) in Anspruch genommen werden, sonst verfallen sie. Beginn der Verjährung ist das Ende des Jahres, in dem das Paket gekauft worden ist.

h.) Die Paketangebote richten sich ausschließlich an volljährige Teilnehmer*innen, da für minderjährige Schüler*innen ein regelmäßiger Unterrichtsbesuch möglich und pädagogisch sinnvoll ist. Zudem können nur regelmäßige Unterrichtsverträge im Rahmen der öffentlichen Förderung berücksichtigt werden, was zur Stabilität und Weiterentwicklung beiträgt.

i.) Bei unregelmäßigem Unterricht, also bei vereinbarten Einzel- oder Paketstunden muss der Schüler mir eine Verhinderung spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Unterrichtseinheit per eMail oder schriftlich mitteilen. Andernfalls wird die volle Gebühr für diese Unterrichtseinheit fällig.

 

§4 Haftung/Aufsicht

a.) Aufsicht besteht nur in den Unterrichts- und Vorspielräumen während der vereinbarten Unterrichtszeiten und bei Veranstaltungen. Insbesondere jüngere Kinder müssen immer direkt in meine Obhut übergeben werden.

b.) Soweit Räume außerhalb der Unterrichtszeiten von Schülern genutzt werden, besteht keine Aufsichtspflicht durch mich. Diese besteht nur während des Unterrichts.

c.) Die Schüler bzw. Erziehungsberechtigten haften für Beschädigung oder Verlust von Eigentum nach den gesetzlichen Vorschriften.

d.) Meine Haftung für Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme am Unterricht oder an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, wird ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

g.) Gesundheitsbestimmungen: Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten) anzuwenden.

g.) Kann das Unterrichtsverhältnis nicht fortgesetzt werden, auch aus Gründen die die ich zu vertreten habe, hafte ich nicht für Nachteile, die der Schülerin/dem Schüler oder Erziehungsberechtigten hieraus eventuell entstehenden.

 

§5 Gebühren

a.) Ich erhebe für die Inanspruchnahme von Leistungen Gebühren, die in der jeweils geltenden Gebührenordnung ausgewiesen sind.

b.) Die Unterrichtsgebühr ist eine Schuljahresgebühr, soweit für besondere Unterrichtsangebote keine andere Regelung getroffen wurde (z.B. Pakete oder Einzelstunden). Sie ist so berechnet, dass sie in zwölf Monatsraten, also auch in den Ferien, jeweils zum 1. eines Monats vorschüssig zu bezahlen ist.

c.) Der Schüler hat Anspruch auf mindestens 35 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. Wird der Unterricht im Laufe eines Schuljahres angetreten, verringert sich dieser Anspruch um 3 Unterrichtseinheiten pro bereits vergangenem Schuljahresmonat. Die Gebührenpflicht beginnt immer mit dem Monat, in dem der Unterricht angetreten wird.

d.) Änderungen der Unterrichtsgebühren werden allen Schüler/innen per eMail oder Brief mitgeteilt und sind damit verbindlich. Die Mitteilung einer stets aktuellen Mailadresse obliegt gemäß §2 k.) den Schülern/innen. Im Fall einer Gebührenerhöhung besteht für betroffene Schüler/innen ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung.

e.) Die Unterrichtsgebühren können ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren und unbar bezahlt werden. Rückgebuchte Beträge werden zuzüglich der durch die Bank erhobenen Kosten der Rücklastschrift erneut in Rechnung gestellt.

f.) Werden die Unterrichtsgebühren nicht rechtzeitig entrichtet wird für die zweite Mahnung eine Gebühr von 2,50 €, für jede weitere Mahnung eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € erhoben.

§6 Änderungen der AGB und/oder der Gebührenordnung

Ich bin zu Änderungen der AGB berechtigt. ich werde diese Änderungen nur aus Gründen geänderter Rechtsprechung oder aus sonstigen gleichwertigen triftigen Gründen vornehmen, und nur sofern durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich gestört wird. Ich bin ebenfalls berechtigt, die Gebührenordnung maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen. Alle Änderungen der AGB und/oder Gebührenordnung werden den Schülern per Email oder Brief mitgeteilt. Den Schülern steht bei Änderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Konstanz. Die AGB treten ab Sofort in Kraft.

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